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47. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung vom 8. Oktober 1960 i.S. Bruggmann gegen Etablissements Resa. | |
Regeste |
Verstoss gegen bundesrechtliche Beweisvorschriften (Art. 8 ZGB) durch Ablehnung des von der beweispflichtigen Partei angetragenen Ergänzungseides? | |
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Mit der Berufung macht die Beklagte geltend, diese Wahrscheinlichkeitsgrundlage sei entgegen der Auffassung der Vorinstanz gegeben. Die Nichtabnahme des Eides verstosse daher gegen die bundesrechtlichen Beweisvorschriften, weshalb die Sache eventuell zur Abnahme des Eides an die Vorinstanz zurückzuweisen sei.
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b) Nach ständiger Rechtsprechung schliesst Art. 8 ZGB ![]() | 2 |
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