BGE 137 IV 57 | |||
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7. Auszug aus dem Urteil der Strafrechtlichen Abteilung i.S. X. gegen Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich (Beschwerde in Strafsachen) |
6B_460/2010 vom 4. Februar 2011 | |
Regeste |
Art. 49 Abs. 2 StGB; Gleichartigkeit der Strafen bei retrospektiver Konkurrenz. | |
Aus den Erwägungen: | |
Erwägung 4 | |
Erwägung 4.3 | |
1 | |
2 | |
4.3.3 Das angefochtene Urteil ist aufzuheben. Die Vorinstanz wird in ihrem neuen Entscheid auch die Frage des bedingten Strafvollzugs abermals prüfen müssen, da es bei der Beurteilung der Legalprognose auf die aktuellen Verhältnisse des Beschwerdeführers ankommt (BGE 134 IV 1 E. 4.2.1 mit Hinweisen). Es erübrigt sich, auf die Beschwerde in diesem Punkt näher einzutreten.
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