Regeste Aus den Erwägungen: 2. Im Urteil vom 18. Juli 1963 i.S. Wildhaber (ZAK 1963 S. 531) h ... 3. Die Sehschärfe der 23jährigen Verkäuferin Maria ... 4. Die Akten geben indessen über Indikation und Erfolgsaussi ...
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24. Auszug aus dem Urteil vom 29. Juli 1974 i.S. Stettler gegen Ausgleichskasse des Kantons Bern und Versicherungsgericht des Kantons Bern
Daraus muss geschlossen werden, dass der in Frage stehende Eingriff - wie eine Staroperation - nicht als Heilung oder Linderung labilen pathologischen Geschehens betrachtet werden kann. Die Keratoplastik ist vielmehr auf einen Defektzustand gerichtet. Sie ist deshalb als medizinische Massnahme zu übernehmen, sofern auch die übrigen Voraussetzungen des Art. 12 Abs. 1 IVG erfüllt sind.