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72. Auszug aus dem Urteil i.S. B. gegen Bundesamt für Militärversicherung und Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz |
M 7/03 vom 18. August 2004 | |
Regeste |
Art. 37 Abs. 1 MVG: Anspruch auf Umschulung. | |
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Gemäss Art. 33 MVG ("Anspruchsvoraussetzungen") haben Invalide oder von einer Invalidität (Art. 8 ATSG) unmittelbar bedrohte Versicherte Anspruch auf Eingliederungsmassnahmen, soweit diese notwendig und geeignet sind, die verbleibende Erwerbsfähigkeit (Art. 7 ATSG) oder die soziale Integration zu erhalten oder zu verbessern. Die Eingliederungsmassnahmen werden in der Regel in der Schweiz durchgeführt (Abs. 1). Bei den Eingliederungsmassnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Erwerbsfähigkeit ist die gesamte noch zu erwartende Arbeitsdauer zu berücksichtigen (Abs. 2).
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Laut Art. 37 MVG ("Umschulung") hat der Versicherte Anspruch darauf, sich für eine neue Erwerbstätigkeit umschulen zu lassen, wenn dies infolge Invalidität notwendig ist und dadurch die Erwerbsfähigkeit voraussichtlich erhalten oder wesentlich verbessert werden kann (Abs. 1). Der Umschulung auf eine neue Erwerbstätigkeit gleichgestellt sind die Wiedereingliederung in den bisherigen Beruf sowie die invaliditätsbedingte berufliche Weiterbildung (Abs. 2). In Abs. 3 wird der Inhalt des Leistungsanspruchs geregelt.
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Nach der zu Art. 17 IVG ergangenen Rechtsprechung ist unter Umschulung grundsätzlich die Summe der Eingliederungsmassnahmen berufsbildender Art zu verstehen, die notwendig und geeignet sind, dem vor Eintritt der Invalidität bereits erwerbstätig gewesenen Versicherten eine seiner früheren annähernd gleichwertige Erwerbsmöglichkeit zu vermitteln. Dabei bezieht sich der Begriff der "annähernden Gleichwertigkeit" nicht in erster Linie auf das Ausbildungsniveau als solches, sondern auf die nach erfolgter Eingliederung zu erwartende Verdienstmöglichkeit. In der Regel besteht nur ein Anspruch auf die dem jeweiligen Eingliederungszweck ![]() | 6 |
Erwägung 4.3 | |
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4.3.2 In dieser Normenlage ist die zur invalidenversicherungsrechtlichen Umschulung ergangene Rechtsprechung (Erw. 4.2 hievor) für die Umschreibung des Anspruchs gemäss Art. 37 Abs. 1 MVG ![]() ![]() | 8 |
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