VerfassungsgeschichteVerfassungsvergleichVerfassungsrechtRechtsphilosophie
UebersichtWho-is-WhoBundesgerichtBundesverfassungsgerichtVolltextsuche...

Informationen zum Dokument  BGer 1C_419/2007  Materielle Begründung
Druckversion | Cache | Rtf-Version

Bearbeitung, zuletzt am 16.03.2020, durch: DFR-Server (automatisch)  
 
BGer 1C_419/2007 vom 27.11.2007
 
Tribunale federale
 
{T 0/2}
 
1C_419/2007
 
Verfügung vom 27. November 2007
 
I. öffentlich-rechtliche Abteilung
 
Besetzung
 
Bundesrichter Féraud, Präsident,
 
Gerichtsschreiber Pfäffli.
 
Parteien
 
- X.________,
 
- Y.________,
 
Beschwerdeführer,
 
gegen
 
Landrat des Kantons Glarus, 8750 Glarus.
 
Gegenstand
 
Beschwerde in Bezug auf die ausserordentliche Landsgemeinde vom 25. November 2007,
 
Beschwerde gegen die Beschlüsse vom 10. und
 
24. Oktober 2007 des Landrats des Kantons Glarus.
 
In Erwägung:
 
dass X.________ und Y.________ mit Eingabe vom 23. November 2007 Beschwerde gegen das "Memorial für die ausserordentliche Landsgemeinde des Kantons Glarus 2007" erhoben haben;
 
dass X.________ und Y.________ mit Schreiben vom 26. November 2007 ihre Beschwerde vom 23. November 2007 zurückgezogen haben;
 
dass das Beschwerdeverfahren somit als durch Beschwerderückzug erledigt abzuschreiben ist;
 
dass keine Kosten zu erheben sind;
 
verfügt der Präsident:
 
1.
 
Das Verfahren 1C_419/2007 wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.
 
2.
 
Es werden keine Kosten erhoben.
 
3.
 
Diese Verfügung wird den Beschwerdeführern und dem Landrat des Kantons Glarus schriftlich mitgeteilt.
 
Lausanne, 27. November 2007
 
Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung
 
des Schweizerischen Bundesgerichts
 
Der Präsident: Der Gerichtsschreiber:
 
Féraud Pfäffli
 
© 1994-2020 Das Fallrecht (DFR).