VerfassungsgeschichteVerfassungsvergleichVerfassungsrechtRechtsphilosophie
UebersichtWho-is-WhoBundesgerichtBundesverfassungsgerichtVolltextsuche...

Informationen zum Dokument  BGer 1C_335/2007  Materielle Begründung
Druckversion | Cache | Rtf-Version

Bearbeitung, zuletzt am 16.03.2020, durch: DFR-Server (automatisch)  
 
BGer 1C_335/2007 vom 28.11.2007
 
Tribunale federale
 
{T 0/2}
 
1C_335/2007
 
Verfügung vom 28. November 2007
 
I. öffentlich-rechtliche Abteilung
 
Besetzung
 
Bundesrichter Féraud, Präsident,
 
Gerichtsschreiber Pfäffli.
 
Parteien
 
- X.________,
 
- Y.________,
 
Beschwerdeführer, beide vertreten durch Rechtsanwalt Markus Bischoff,
 
gegen
 
Kanton Zürich, handelnd durch den Regierungsrat
 
des Kantons Zürich, dieser vertreten durch die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich, Neumühlequai 10, Postfach, 8090 Zürich.
 
Gegenstand
 
Kredit für Umbau Pfingstweidstrasse,
 
Beschwerde gegen den Beschluss vom 10. September 2007 des Regierungsrats des Kantons Zürich.
 
In Erwägung:
 
dass X.________ und Y.________ mit Eingabe vom 5. Oktober 2007 Beschwerde gegen den Beschluss des Regierungsrats des Kantons Zürich betreffend den "Kredit für Umbau Pfingstweidstrasse" erhoben haben;
 
dass X.________ und Y.________ mit Schreiben vom 23. November 2007 ihre Beschwerde vom 5. Oktober 2007 zurückgezogen haben;
 
dass das Beschwerdeverfahren somit als durch Beschwerderückzug erledigt abzuschreiben ist;
 
dass keine Kosten zu erheben sind;
 
verfügt der Präsident:
 
1.
 
Das Verfahren 1C_335/2007 wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.
 
2.
 
Es werden keine Kosten erhoben.
 
3.
 
Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich mitgeteilt.
 
Lausanne, 28. November 2007
 
Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung
 
des Schweizerischen Bundesgerichts
 
Der Präsident: Der Gerichtsschreiber:
 
Féraud Pfäffli
 
© 1994-2020 Das Fallrecht (DFR).