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Informationen zum Dokument  BGer 2A.665/2006  Materielle Begründung
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BGer 2A.665/2006 vom 07.01.2008
 
Tribunale federale
 
{T 1/2}
 
2A.665/2006 /ble
 
Verfügung vom 7. Januar 2008
 
II. öffentlich-rechtliche Abteilung
 
Besetzung
 
Bundesrichter Müller, Instruktionsrichter.
 
Parteien
 
Gewerkschaft UNIA,
 
comedia, die Mediengewerkschaft,
 
Hansjörg Ochsner und Mitbeteiligte,
 
Beschwerdeführer,
 
alle drei vertreten durch Fürsprecher Thomas Tribolet,
 
gegen
 
Winterthur Leben,
 
Beschwerdegegnerin,
 
vertreten durch Rechtsanwältin Dr. iur. Isabelle Häner,
 
Bundesamt für Privatversicherungen,
 
Eidgenössische Rekurskommission für die Aufsicht über die Privatversicherung.
 
Gegenstand
 
Genehmigung der Tarifvorlagen der Winterthur Leben,
 
Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen den Zwischenentscheid der Eidgenössischen Rekurskommission für die Aufsicht über die Privatversicherung vom 23. Oktober 2006.
 
Der Instruktionsrichter hat in Erwägung,
 
dass die Beschwerdeführer die am 6. November eingereichte Verwaltungsgerichtsbeschwerde mit Eingabe vom 21. Dezember 2007 zurückgezogen haben, unter Hinweis auf eine Vereinbarung, wonach die Parteien die Verfahrenskosten je zur Hälfte übernehmen und auf eine Parteientschädigung verzichten,
 
dass das Beschwerdeverfahren demzufolge abzuschreiben ist, wobei die Kosten- und Entschädigungsfolgen vereinbarungsgemäss zu regeln sind,
 
in Anwendung von Art. 5 Abs. 2 BZP in Verbindung mit Art. 40 OG,
 
verfügt:
 
1.
 
Das Verfahren wird als durch Rückzug der Verwaltungsgerichtsbeschwerde erledigt abgeschrieben.
 
2.
 
Die Gerichtsgebühr von Fr. 500.-- wird den Parteien je zur Hälfte auferlegt.
 
3.
 
Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen.
 
4.
 
Diese Verfügung wird den Parteien, dem Bundesamt für Privatversicherungen und der Eidgenössischen Rekurskommission für die Aufsicht über die Privatversicherung schriftlich mitgeteilt.
 
Lausanne, 7. Januar 2008
 
Der Instruktionsrichter:
 
Müller
 
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