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Informationen zum Dokument  BGer 4A_738/2011  Materielle Begründung
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BGer 4A_738/2011 vom 23.12.2011
 
Bundesgericht
 
Tribunal fédéral
 
Tribunale federale
 
{T 0/2}
 
4A_738/2011
 
Verfügung vom 23. Dezember 2011
 
I. zivilrechtliche Abteilung
 
Besetzung
 
Bundesrichterin Klett, Präsidentin,
 
Gerichtsschreiber Huguenin.
 
 
Verfahrensbeteiligte
 
X.________,
 
vertreten durch Rechtsanwalt Eric Stern,
 
Beschwerdeführer,
 
gegen
 
Erbengemeinschaft Y.________,
 
bestehend aus:
 
A.________,
 
B.________,
 
C.________,
 
vertreten durch Rechtsanwälte
 
Daniele Favalli und/oder Tina Jäger,
 
Beschwerdegegnerinnen.
 
Gegenstand
 
Ausweisung,
 
Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts
 
des Kantons Zürich, II. Zivilkammer, vom 16. November 2011.
 
In Erwägung,
 
dass der Beschwerdeführer die Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich vom 16. November 2011 mit Schreiben vom 16. Dezember 2011 zurückgezogen hat;
 
dass das bundesgerichtliche Verfahren damit im Verfahren nach Art. 32 Abs. 2 BGG abgeschrieben werden kann;
 
dass die reduzierten Gerichtskosten dem Beschwerdeführer aufzuerlegen sind (Art. 66 Abs. 2 und 3 BGG);
 
verfügt die Präsidentin:
 
1.
 
Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.
 
2.
 
Die Gerichtskosten von Fr. 500.-- werden dem Beschwerdeführer auferlegt.
 
3.
 
Diese Verfügung wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Zürich, II. Zivilkammer, schriftlich mitgeteilt.
 
Lausanne, 23. Dezember 2011
 
Im Namen der I. zivilrechtlichen Abteilung
 
des Schweizerischen Bundesgerichts
 
Die Präsidentin: Klett
 
Der Gerichtsschreiber: Huguenin
 
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