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Informationen zum Dokument  BGer 4A_462/2013  Materielle Begründung
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BGer 4A_462/2013 vom 27.11.2013
 
{T 0/2}
 
4A_462/2013
 
 
Verfügung vom 27. November 2013
 
 
I. zivilrechtliche Abteilung
 
Besetzung
 
Bundesrichterin Niquille, als Instruktionsrichterin,
 
Gerichtsschreiberin Reitze.
 
 
Verfahrensbeteiligte
 
A.________,
 
vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Dominik Strub, Beschwerdeführer,
 
gegen
 
B.________, 
 
vertreten durch Fürsprech Dieter Trümpy,
 
Beschwerdegegner.
 
Gegenstand
 
Forderung aus Miete,
 
Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts des Kantons Solothurn, Zivilkammer, vom 14. August 2013.
 
 
In Erwägung,
 
dass der Beschwerdeführer das Urteil des Obergerichts des Kantons Solothurn vom 14. August 2013 mit Beschwerde in Zivilsachen anfocht und gleichzeitig ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege stellte;
 
dass dieses Gesuch mit Verfügung vom 11. November 2013 abgewiesen und der Beschwerdeführer zur Zahlung eines Kostenvorschusses von Fr. 3'000.-- bis spätestens 29. November 2013 aufgefordert wurde;
 
dass der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 25. November 2013 mitteilte, er ziehe die Beschwerde zurück;
 
dass das bundesgerichtliche Verfahren damit gemäss Art. 32 Abs. 2 BGG durch die Instruktionsrichterin als Einzelrichterin abzuschreiben ist;
 
dass die reduzierten Gerichtskosten dem Beschwerdeführer aufzuerlegen sind (Art. 66 Abs. 2 und 3 BGG);
 
dass dem Beschwerdegegner keine Parteientschädigung zuzusprechen ist, da ihm aus dem bundesgerichtlichen Verfahren kein Aufwand erwachsen ist;
 
 
verfügt die Instruktionsrichterin:
 
1. Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.
 
2. Die Gerichtskosten von Fr. 500.-- werden dem Beschwerdeführer auferlegt.
 
3. Dem Beschwerdegegner wird keine Parteientschädigung zugesprochen.
 
4. Diese Verfügung wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Solothurn, Zivilkammer, schriftlich mitgeteilt.
 
Lausanne, 27. November 2013
 
Im Namen der I. zivilrechtlichen Abteilung
 
des Schweizerischen Bundesgerichts
 
Die Instruktionsrichterin: Niquille
 
Die Gerichtsschreiberin: Reitze
 
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