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Informationen zum Dokument  BGer 6B_547/2013  Materielle Begründung
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BGer 6B_547/2013 vom 22.01.2014
 
{T 0/2}
 
6B_547/2013
 
 
Urteil vom 22. Januar 2014
 
 
Strafrechtliche Abteilung
 
Besetzung
 
Bundesrichter Schneider, Einzelrichter,
 
Gerichtsschreiberin Kratz-Ulmer.
 
 
Verfahrensbeteiligte
 
A.X.________,
 
vertreten durch Rechtsanwalt Urs Bänziger,
 
Beschwerdeführerin,
 
gegen
 
1.  Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Landschaft, Emma Herwegh-Platz 2a, 4410 Liestal,
 
2. B.X.________,
 
vertreten durch Advokat Dr. Peter Liatowitsch,
 
Beschwerdegegner.
 
Gegenstand
 
Einstellung des Verfahrens (Drohung),
 
Beschwerde gegen den Beschluss des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Strafrecht, vom 5. März 2013.
 
 
Der Einzelrichter zieht in Erwägung:
 
 
1.
 
Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft stellte das Strafverfahren wegen Drohung sowie Missbrauchs einer Fernmeldeanlage am 22. November 2012 ein. Das Kantonsgericht Basel-Landschaft wies am 5. März 2013 die Beschwerde von A.X.________ ab.
 
A.X.________ führt Beschwerde in Strafsachen und beantragt hauptsächlich, der Beschluss des Kantonsgerichts vom 5. März 2013 sei in Bezug auf den Tatvorwurf der Drohung aufzuheben und die Staatsanwaltschaft anzuweisen, das Strafverfahren gegen B.X.________ weiterzuführen.
 
 
2.
 
Dem angefochtenen Entscheid ist nicht zu entnehmen, dass die Beschwerdeführerin im kantonalen Verfahren eine Zivilforderung gestellt hätte (Beschluss S. 4, kantonale Akten act. 409). Vor Bundesgericht äussert sie sich zu allfälligen Zivilansprüchen nicht. Da sie ihrer Begründungspflicht nicht nachkommt, ist auf die Beschwerde nicht einzutreten.
 
3.
 
 
Demnach erkennt der Einzelrichter:
 
1. Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
 
2. Die Gerichtskosten von Fr. 800.-- werden der Beschwerdeführerin auferlegt.
 
3. Dieses Urteil wird den Parteien und dem Kantonsgericht Basel-Landschaft, Abteilung Strafrecht, schriftlich mitgeteilt.
 
Lausanne, 22. Januar 2014
 
Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung
 
des Schweizerischen Bundesgerichts
 
Der Einzelrichter: Schneider
 
Die Gerichtsschreiberin: Kratz-Ulmer
 
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