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Informationen zum Dokument  BGer 1C_570/2014  Materielle Begründung
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BGer 1C_570/2014 vom 12.12.2014
 
{T 0/2}
 
1C_570/2014
 
 
Verfügung vom 12. Dezember 2014
 
 
I. öffentlich-rechtliche Abteilung
 
Besetzung
 
Bundesrichter Fonjallaz, Präsident,
 
Gerichtsschreiber Bopp.
 
 
Verfahrensbeteiligte
 
A.________,
 
Beschwerdeführer,
 
gegen
 
Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5000 Aarau.
 
Gegenstand
 
Volksabstimmung vom 30. November 2014 über die Volksinitiative "Schluss mit den Steuerprivilegien für Millionäre (Abschaffung der Pauschalbesteuerung) "; Nichteintretensentscheid,
 
Beschwerde gegen die Verfügung vom 27. November 2014 des Regierungsrats des Kantons Aargau.
 
 
In Erwägung,
 
dass A.________ seine am 28. November 2014 betreffend Volksabstimmung vom 30. November 2014 ("Abschaffung der Pauschalbesteuerung") erhobene Beschwerde mit Schreiben vom 3. Dezember 2014 zurückgezogen hat;
 
dass bei den gegebenen Verhältnissen davon abgesehen werden kann, Gerichtskosten zu erheben;
 
 
wird verfügt:
 
1. Die Beschwerde im Verfahren 1C_570/2014 wird als durch Rückzug erledigt abgeschrieben.
 
2. Es werden keine Kosten erhoben.
 
3. Diese Verfügung wird dem Beschwerdeführer, dem Regierungsrat des Kantons Aargau und der Schweizerischen Bundeskanzlei schriftlich mitgeteilt.
 
Lausanne, 12. Dezember 2014
 
Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung
 
des Schweizerischen Bundesgerichts
 
Der Präsident: Fonjallaz
 
Der Gerichtsschreiber: Bopp
 
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