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Informationen zum Dokument  BGer 9C_750/2015  Materielle Begründung
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BGer 9C_750/2015 vom 14.01.2016
 
{T 0/2}
 
9C_750/2015
 
 
Urteil vom 14. Januar 2016
 
 
II. sozialrechtliche Abteilung
 
Besetzung
 
Bundesrichterin Glanzmann, Präsidentin,
 
Gerichtsschreiber Grünenfelder.
 
 
Verfahrensbeteiligte
 
A.________,
 
vertreten durch Rechtsanwalt Sämi Meier,
 
Beschwerdeführerin,
 
gegen
 
IV-Stelle Basel-Stadt,
 
Lange Gasse 7, 4052 Basel,
 
Beschwerdegegnerin.
 
Gegenstand
 
Invalidenversicherung,
 
Beschwerde gegen den Entscheid des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Basel-Stadt vom 25. August 2015.
 
 
Nach Einsicht
 
in die Beschwerde vom 12. Oktober 2015 (Poststempel) gegen den Entscheid des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Basel-Stadt vom 25. August 2015,
1
in die Verfügung vom 11. November 2015, mit welcher das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wegen Aussichtslosigkeit der Beschwerde abgewiesen und A.________ eine Frist von 14 Tagen zur Bezahlung eines Kostenvorschusses angesetzt wurde, welche ungenützt verstrich,
2
in die Verfügung vom 10. Dezember 2015, mit welcher A.________ zur Bezahlung eines Kostenvorschusses innert einer Nachfrist bis zum 6. Januar 2016 verpflichtet wurde, ansonsten auf das Rechtsmittel nicht eingetreten werde,
3
 
in Erwägung,
 
dass die Beschwerdeführerin den Kostenvorschuss auch innerhalb der Nachfrist nicht geleistet hat,
4
dass deshalb gestützt auf Art. 62 Abs. 3 BGG im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 BGG auf die Beschwerde nicht einzutreten ist und in Anwendung von Art. 66 Abs. 1 Satz 2 BGG umständehalber auf die Erhebung von Gerichtskosten verzichtet wird,
5
 
erkennt die Präsidentin:
 
1. Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
 
2. Es werden keine Gerichtskosten erhoben.
 
3. Dieses Urteil wird den Parteien, dem Sozialversicherungsgericht des Kantons Basel-Stadt und dem Bundesamt für Sozialversicherungen schriftlich mitgeteilt.
 
Luzern, 14. Januar 2016
 
Im Namen der II. sozialrechtlichen Abteilung
 
des Schweizerischen Bundesgerichts
 
Die Präsidentin: Glanzmann
 
Der Gerichtsschreiber: Grünenfelder
 
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