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Informationen zum Dokument  BGer 2C_771/2018  Materielle Begründung
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BGer 2C_771/2018 vom 15.11.2018
 
 
2C_771/2018
 
 
Verfügung vom 15. November 2018
 
 
II. öffentlich-rechtliche Abteilung
 
Besetzung
 
Bundesrichter Seiler, Präsident,
 
Gerichtsschreiber Kocher.
 
 
Verfahrensbeteiligte
 
A.________, Beschwerdeführerin,
 
vertreten durch Rechtsanwalt Harun Can, SwissVAT AG,
 
gegen
 
Eidgenössische Steuerverwaltung, Hauptabteilung Mehrwertsteuer.
 
Gegenstand
 
MWSTG
 
(Subj. Steuerpflicht; Osteopathie; Steuerperiode 2010),
 
Beschwerde gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, Abteilung I, vom 2. August 2018 (A-6248/2016).
 
 
Nach Einsicht
 
in die Beschwerde der Steuerpflichtigen vom 6. September 2018 (Poststempel: 7. September 2018), worin diese die Aufhebung des Entscheids A-6248/2016 des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. August 2018 beantragte und um Sistierung des Verfahrens ersuchte,
1
in die Präsidialverfügung 2C_771/2018 vom 16. Oktober 2018, mit welcher das Gesuch um Sistierung des Verfahrens nach erfolgtem Schriftenwechsel abgewiesen wurde,
2
in das Schreiben der Steuerpflichtigen vom 5. November 2018 (Poststempel 8. November 2018), worin diese den Rückzug ihrer Beschwerde erklärt,
3
 
in Erwägung,
 
dass der Instruktionsrichter als Einzelrichter über die Abschreibung von Verfahren zufolge Gegenstandslosigkeit, Rückzugs oder Vergleichs entscheidet (Art. 32 Abs. 2 BGG),
4
dass die Gerichtskosten nach dem Unterliegerprinzip der unterliegenden Partei auferlegt werden (Art. 65 und Art. 66 Abs. 1 Satz 1 BGG),
5
 
verfügt der Präsident:
 
1. Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.
 
2. Die Kosten des bundesgerichtlichen Verfahrens von Fr. 300.-- werden der Beschwerdeführerin auferlegt.
 
3. Diese Verfügung wird den Verfahrensbeteiligen und dem Bundesverwaltungsgericht, Abteilung I, schriftlich mitgeteilt.
 
Lausanne, 15. November 2018
 
Im Namen der II. öffentlich-rechtlichen Abteilung
 
des Schweizerischen Bundesgerichts
 
Der Präsident: Seiler
 
Der Gerichtsschreiber: Kocher
 
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