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Informationen zum Dokument  BGer 6B_1128/2018  Materielle Begründung
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BGer 6B_1128/2018 vom 11.12.2018
 
 
6B_1128/2018
 
 
Verfügung vom 11. Dezember 2018
 
 
Strafrechtliche Abteilung
 
Besetzung
 
Bundesrichter Denys, Präsident,
 
Gerichtsschreiberin Arquint Hill.
 
 
Verfahrensbeteiligte
 
X.________,
 
Beschwerdeführer,
 
gegen
 
Stadtrichteramt Zürich, Postfach, 8022 Zürich,
 
Beschwerdegegner.
 
Gegenstand
 
Strafbefehl, Rückzug der Einsprache; Rückzug,
 
Beschwerde gegen die Verfügung des Obergerichts des Kantons Zürich, III. Strafkammer, vom 4. Oktober 2018 (UH180287-O/U/HEI).
 
 
Erwägungen:
 
Die Beschwerde wurde mit Schreiben vom 10. Dezember 2018 zurückgezogen.
1
 
Demnach verfügt der Präsident:
 
1. Das Verfahren wird als gegenstandslos geworden am Geschäftsverzeichnis abgeschrieben.
 
2. Es werden keine Kosten erhoben.
 
3. Diese Verfügung wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Zürich, III. Strafkammer, schriftlich mitgeteilt.
 
Lausanne, 11. Dezember 2018
 
Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung
 
des Schweizerischen Bundesgerichts
 
Der Präsident: Denys
 
Die Gerichtsschreiberin: Arquint Hill
 
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