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Informationen zum Dokument  BGer 6B_1212/2019  Materielle Begründung
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BGer 6B_1212/2019 vom 21.11.2019
 
 
6B_1212/2019
 
 
Verfügung vom 21. November 2019
 
 
Strafrechtliche Abteilung
 
Besetzung
 
Bundesrichter Denys, Präsident,
 
Gerichtsschreiberin Unseld.
 
 
Verfahrensbeteiligte
 
A.________,
 
Beschwerdeführer,
 
gegen
 
Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen,
 
Beschwerdegegnerin.
 
Gegenstand
 
Einsprache gegen Strafbefehl; Rückzugsfiktion; Rückzug,
 
Beschwerde gegen den Entscheid des Obergerichts des Kantons Schaffhausen vom 13. September 2019 (Nr. 51/2018/77).
 
 
Erwägungen:
 
Die Beschwerde wurde mit Schreiben vom 18. November 2019 zurückgezogen.
1
 
Demnach verfügt der Präsident:
 
1. Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.
 
2. Es werden keine Gerichtskosten erhoben.
 
3. Diese Verfügung wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Schaffhausen schriftlich mitgeteilt.
 
Lausanne, 21. November 2019
 
Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung
 
des Schweizerischen Bundesgerichts
 
Der Präsident: Denys
 
Die Gerichtsschreiberin: Unseld
 
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