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Informationen zum Dokument  BGer 6B_808/2020  Materielle Begründung
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BGer 6B_808/2020 vom 26.08.2020
 
 
6B_808/2020
 
 
Verfügung vom 26. August 2020
 
 
Strafrechtliche Abteilung
 
Besetzung
 
Bundesrichterin Jacquemoud-Rossari,
 
präsidierendes Mitglied,
 
Gerichtsschreiberin Arquint Hill.
 
 
Verfahrensbeteiligte
 
A.________,
 
Beschwerdeführer,
 
gegen
 
Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt,
 
Beschwerdegegnerin.
 
Gegenstand
 
Nichteintreten auf Einsprache infolge Verspätung; Rückzug,
 
Beschwerde gegen den Entscheid des Appellationsgerichts des Kantons Basel-Stadt, Einzelgericht, vom 3. Juni 2020 (BES.2020.80).
 
 
Erwägungen:
 
Die Beschwerde wurde mit Schreiben vom 25. August 2020zurückgezogen.
 
 
Demnach verfügt das präsidierende Mitglied:
 
1. Das Verfahren wird infolge Rückzug der Beschwerde von der Geschäftskontrolle abgeschrieben.
 
2. Es werden keine Gerichtskosten erhoben.
 
3. Diese Verfügung wird den Parteien und dem Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt, Einzelgericht, schriftlich mitgeteilt.
 
Lausanne, 26. August 2020
 
Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung
 
des Schweizerischen Bundesgerichts
 
Das präsidierende Mitglied :  Die Gerichtsschreiberin:
 
Jacquemoud-Rossari  Arquint Hill
 
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