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Informationen zum Dokument  BGer 6F_22/2021  Materielle Begründung
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BGer 6F_22/2021 vom 13.10.2021
 
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6F_22/2021
 
 
Urteil vom 13. Oktober 2021
 
 
Strafrechtliche Abteilung
 
Besetzung
 
Bundesrichter Denys, als präsidierendes Mitglied,
 
Bundesrichter Muschietti,
 
Bundesrichterin Koch,
 
Gerichtsschreiberin Arquint Hill.
 
 
Verfahrensbeteiligte
 
A.________,
 
Gesuchstellerin,
 
gegen
 
Staatsanwaltschaft des Kantons Uri,
 
Postfach 959, 6460 Altdorf UR,
 
Gesuchsgegnerin,
 
Obergericht des Kantons Uri, Strafprozessuale Beschwerdeinstanz,
 
Rathausplatz 2, 6460 Altdorf UR.
 
Gegenstand
 
Revisionsgesuch gegen das Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts vom 27. August 2021 (6B_725/2021).
 
 
Erwägungen:
 
1.
 
Das Bundesgericht trat am 27. August 2021 auf eine Beschwerde der Gesuchstellerin (und damaligen Beschwerdeführerin) gegen eine Verfügung des Obergerichts des Kantons Uri aus formellen Gründen nicht ein (Urteil 6B_725/2021).
 
Die Gesuchstellerin wendet sich am 8. September 2021 an das Bundesgericht und beantragt (sinngemäss) die Revision des bundesgerichtlichen Urteils vom 27. August 2021.
 
2.
 
Die Revisionsgründe sind in den Art. 121, 122 und 123 BGG abschliessend aufgezählt. Die Gesuchstellerin macht keinen dieser Gründe geltend. Dass sie mit dem bundesgerichtlichen Entscheid nicht einverstanden ist, stellt keinen Revisionsgrund dar. Auf das Gesuch ist nicht einzutreten.
 
3.
 
Es kann letztmals auf eine Kostenauflage verzichtet werden (Art. 66 Abs. 1 BGG).
 
4.
 
Weitere Eingaben dieser Art in der gleichen Sache, insbesondere weitere unzulässige Revisionsgesuche, werden in Zukunft ohne Antwort abgelegt.
 
 
Demnach erkennt das Bundesgericht:
 
1.
 
Auf das Revisionsgesuch wird nicht eingetreten.
 
2.
 
Es werden keine Kosten erhoben.
 
3.
 
Dieses Urteil wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Uri, Strafprozessuale Beschwerdeinstanz, schriftlich mitgeteilt.
 
Lausanne, 13. Oktober 2021
 
Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung
 
des Schweizerischen Bundesgerichts
 
Das präsidierende Mitglied: Denys
 
Die Gerichtsschreiberin: Arquint Hill
 
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