VerfassungsgeschichteVerfassungsvergleichungVerfassungsrechtRechtsphilosophie
†berblickDeutschlandSchweizFrankreichtVereinigte Staaten von AmerikaGrossbritannienVorlesung

DNS-Logo

 
oThemenlisten
oJahreslisten
+vorher
+1933
+1934
+1935
+1936
+1937
+1938
+1939
+1940
+1941
+1942
+1943
+1944
-1945
Gesetz über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens
Vom 14. Juli 1933
 
Mit diesem Gesetz wurde die Entrechtung der politischen Gegner des Nationalsozialismus von den Kommunisten auf die Sozialdemokraten erweitert.
Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
Die Vorschriften des Gesetzes über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 293) finden auf Sachen und Rechte der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands und ihrer Hilfs- und Ersatzorganisationen sowie auf Sachen und Rechte, die zur Förderung marxistischer oder anderer, nach Feststellung des Reichsministers des Innern volks- und staatsfeindlicher Bestrebungen gebraucht oder bestimmt sind, Anwendung.
Berlin, den 14. Juli 1933.
Der Reichskanzler
Adolf Hitler
Der Reichsminister des Innern
Frick

Zurück zur Jahresliste

Originalfassung (RGBl)

Letzte Änderung am 25. Mai 2011, Tsch