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Gesetz über Maßnahmen der Staatsnotwehr
Vom 3. Juli 1934
 
Das Gesetz enthält eine Generalamnestie für die die Ermordung Ernst Röhms, des Stabschefs der SA, und weiterer SA-Funktionäre. Von den Nationalsozialisten wurde zur Rechtfertigung der Morde ein "Röhm-Putsch" behauptet.
Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
Einziger Artikel
Die zur Niederschlagung hoch- und landesverräterischer Angriffe am 30. Juni, 1. und 2. Juli 1934 vollzogenen Maßnahmen sind als Staatsnotwehr rechtens.
Berlin, den 3. Juli 1934.
Der Reichskanzler
Adolf Hitler
Der Reichsminister des Innern
Frick
Der Reichsminister der Justiz
Dr. Gürtner

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Originalfassung (RGBl)

Letzte Änderung am 25. Mai 2011, Tsch