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Informationen zum Dokument  BGer 6B_801/2017  Materielle Begründung
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BGer 6B_801/2017 vom 13.03.2018
 
 
6B_801/2017
 
 
Verfügung vom 13. März 2018
 
 
Strafrechtliche Abteilung
 
Besetzung
 
Bundesrichter Oberholzer, als Instruktionsrichter,
 
Gerichtsschreiber Faga.
 
 
Verfahrensbeteiligte
 
A.________,
 
Beschwerdeführer,
 
gegen
 
Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen, Schützengasse 1, 9001 St. Gallen,
 
Beschwerdegegnerin,
 
Gegenstand
 
Entschädigung amtliche Verteidigung; Willkür etc., Rückzug,
 
Beschwerde gegen den Entscheid des Präsidenten der Anklagekammer des Kantons St. Gallen vom 7. Juni 2017 (AK.2017.39-AP; ST.2016.17739).
 
 
Erwägungen:
 
Die Beschwerde wurde mit Schreiben vom 23. November 2017 zurückgezogen.
1
 
Demnach verfügt der Instruktionsrichter:
 
 
Erwägung 1
 
Das Verfahren wird als durch Rückzug erledigt am Geschäftsverzeichnis abgeschrieben.
2
 
Erwägung 2
 
Es werden keine Kosten erhoben.
3
 
Erwägung 3
 
Diese Verfügung wird den Parteien und dem Präsidenten der Anklagekammer des Kantons St. Gallen schriftlich mitgeteilt.
4
Lausanne, 13. März 2018
5
Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung
6
des Schweizerischen Bundesgerichts
7
Der Instruktionsrichter: Oberholzer
8
Der Gerichtsschreiber: Faga
9
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