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Informationen zum Dokument  BGer 6B_759/2020  Materielle Begründung
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BGer 6B_759/2020 vom 15.09.2020
 
 
6B_759/2020
 
 
Urteil vom 15. September 2020
 
 
Strafrechtliche Abteilung
 
Besetzung
 
Bundesrichter Denys, Präsident,
 
Gerichtsschreiberin Arquint Hill.
 
 
Verfahrensbeteiligte
 
A.________,
 
Beschwerdeführer,
 
gegen
 
Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt,
 
Beschwerdegegnerin.
 
Gegenstand
 
Fristwiederherstellung (mehrfache Verletzung von Verkehrsregeln); Nichteintreten,
 
Beschwerde gegen das Urteil des Appellationsgerichts des Kantons Basel-Stadt, Dreiergericht, vom 23. Mai 2020 (SB.2019.102).
 
 
Der Präsident zieht in Erwägung:
 
1. Der Beschwerdeführer reichte am 23. Juni 2020 Beschwerde gegen das Urteil des Appellationsgerichts des Kantons Basel-Stadt vom 23. Mai 2020 ein.
 
2. Die Partei, die das Bundesgericht anruft, hat einen Kostenvorschuss zu bezahlen (Art. 62 Abs. 1 BGG).
 
3. Dem Beschwerdeführer wurde mit Verfügung vom 24. Juni 2020 Frist bis zum 9. Juli 2020 und mit Verfügung vom 20. Juli 2020 die gesetzlich vorgeschriebene Nachfrist bis zum 31. August 2020 angesetzt, um dem Bundesgericht einen Kostenvorschuss von Fr. 3'000.-- zu leisten, unter Androhung, dass ansonsten auf das Rechtsmittel nicht eingetreten werde (Art. 62 Abs. 3 BGG).
 
4. Beide Verfügungen konnten zugestellt werden (vgl. elektronische Sendungsverfolgung der Post, Rückschein). Da der Kostenvorschuss auch innert Nachfrist nicht einging und der Beschwerdeführer auch sonst nicht mehr reagierte, ist auf die Beschwerde androhungsgemäss im Verfahren nach Art. 108 BGG nicht einzutreten ist.
 
5. Auf eine Kostenerhebung ist ausnahmsweise zu verzichten (Art. 66 Abs. 1 BGG).
 
 
 Demnach erkennt der Präsident:
 
1. Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
 
2. Es werden keine Kosten auferlegt.
 
3. Dieses Urteil wird den Parteien und dem Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt, Dreiergericht, schriftlich mitgeteilt.
 
Lausanne, 15. September 2020
 
Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung
 
des Schweizerischen Bundesgerichts
 
Der Präsident: Denys
 
Die Gerichtsschreiberin: Arquint Hill
 
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