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Original
 
Tribunale federale
Tribunal federal
{T 0/2}
1F_12/2007 /fun
Verfügung vom 28. August 2007
I. öffentlich-rechtliche Abteilung
Besetzung
Bundesrichter Aeschlimann, Instruktionsrichter,
Gerichtsschreiber Kessler Coendet.
Parteien
X.________, Gesuchstellerin,
gegen
Gemeindeverband ARA Region unteres Kiesental, Ara-Weg 2, 3629 Kiesen, Gesuchsgegner,
Einwohnergemeinde Kiesen, vertreten durch den Gemeinderat, Bahnhofstrasse 10, 3629 Kiesen,
Regierungsstatthalter von Konolfingen, Schloss, 3082 Schlosswil,
Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern, Rechtsamt, Reiterstrasse 11, 3011 Bern,
Verwaltungsgericht des Kantons Bern, Verwaltungsrechtliche Abteilung, Speichergasse 12, 3011 Bern.
Gegenstand
Revisionsgesuch gegen das bundesgerichtliche Urteil 1A.135/2006 vom 2. Mai 2007.
Es wird in Erwägung,
dass das Bundesgericht am 2. Mai 2007 die Verwaltungsgerichtsbeschwerde von X.________ und Mitbeteiligten gegen das Urteil das Verwaltungsgerichts des Kantons Bern vom 29. Mai 2006 abgewiesen hat, soweit es darauf eintrat (Urteil 1A.135/2006);
dass X.________ mit Eingaben vom 2. August bzw. 13. August 2007 ein Revisionsgesuch gegen das bundesgerichtliche Urteil vom 2. Mai 2007 eingereicht hat;
dass X.________ ihr Revisionsgesuch mit Schreiben vom 21. August 2007 zurückgezogen hat;
dass das Revisionsverfahren somit als durch Gesuchsrückzug erledigt abzuschreiben ist;
dass keine Kosten zu erheben sind;
im Verfahren nach Art. 32 Abs. 2 BGG verfügt:
1.
Das Verfahren 1F_12/2007 wird infolge Rückzugs des Revisionsgesuchs abgeschrieben.
2.
Es werden keine Kosten erhoben.
3.
Diese Verfügung wird den Parteien, der Einwohnergemeinde Kiesen, dem Regierungsstatthalter von Konolfingen, der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion und dem Verwaltungsgericht des Kantons Bern, Verwaltungsrechtliche Abteilung, sowie dem Bundesamt für Umwelt schriftlich mitgeteilt.
Lausanne, 28. August 2007
Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Instruktionsrichter: Der Gerichtsschreiber: