Tribunale federale
Tribunal federal
{T 1/2}
2A.666/2006 /ble
Verfügung vom 7. Januar 2008
II. öffentlich-rechtliche Abteilung
Besetzung
Bundesrichter Müller, Instruktionsrichter.
Parteien
Winterthur Leben,
Beschwerdeführerin,
vertreten durch Rechtsanwältin Dr. iur. Isabelle Häner,
gegen
Gewerkschaft UNIA,
Gewerkschaft Bau & Industrie GBI,
comedia, die Mediengewerkschaft,
Hansjörg Ochsner und Mitbeteiligte,
Beschwerdegegner,
alle vier vertreten durch Fürsprecher Thomas Tribolet,
Bundesamt für Privatversicherungen,
Eidgenössische Rekurskommission für die Aufsicht über die Privatversicherung.
Gegenstand
Genehmigung der Tarifvorlagen der Winterthur Leben,
Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen den Zwischenentscheid der Eidgenössischen Rekurskommission für die Aufsicht über die Privatversicherung vom 23. Oktober 2006.
In Erwägung,
dass die Beschwerdeführerin die am 6. November 2006 eingereichte Verwaltungsgerichtsbeschwerde mit Eingabe vom 27. Dezember 2007 zurückgezogen hat, unter Hinweis auf eine Vereinbarung, wonach die Parteien die Verfahrenskosten je zur Hälfte übernehmen und auf eine Parteientschädigung verzichten,
dass das Beschwerdeverfahren demzufolge abzuschreiben ist, wobei die Kosten- und Entschädigungsfolgen vereinbarungsgemäss zu regeln sind,
in Anwendung von Art. 5 Abs. 2 BZP in Verbindung mit Art. 40 OG,
verfügt der Instruktionsrichter:
1. Das Verfahren wird als durch Rückzug der Verwaltungsgerichtsbeschwerde erledigt abgeschrieben.
2. Die Gerichtsgebühr von Fr. 500.-- wird den Parteien je zur Hälfte auferlegt.
3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen.
4. Diese Verfügung wird den Parteien, dem Bundesamt für Privatversicherungen und der Eidgenössischen Rekurskommission für die Aufsicht über die Privatversicherung schriftlich mitgeteilt.
Lausanne, 7. Januar 2008
Im Namen der II. öffentlich-rechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Instruktionsrichter:
Müller