Tribunale federale
Tribunal federal
{T 0/2}
4A_158/2008 /len
Verfügung vom 17. April 2008
I. zivilrechtliche Abteilung
Besetzung
Bundesrichterin Klett, präsidierendes Mitglied,
Gerichtsschreiber Huguenin.
Parteien
X.________ AG,
Beschwerdeführerin,
vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Hans Rudolf Forrer,
gegen
A.________,
Beschwerdegegner,
vertreten durch Rechtsanwalt Andreas Frei.
Gegenstand
Arbeitsrecht; Bonus,
Beschwerde gegen den Entscheid des Kantonsgerichts St. Gallen, III. Zivilkammer, vom 11. Februar 2008.
In Erwägung,
dass die Beschwerdeführerin die Beschwerde in Zivilsachen gegen den Entscheid des Kantonsgerichts St. Gallen vom 11. Februar 2008 mit Schreiben vom 14. April 2008 zurückgezogen hat;
dass die Gerichtskosten der Beschwerdeführerin aufzuerlegen sind (Art. 66 Abs. 3 BGG);
verfügt das präsidierende Mitglied im Verfahren nach Art. 32 Abs. 2 BGG:
1.
Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.
2.
Die Gerichtskosten von Fr. 300.-- werden der Beschwerdeführerin auferlegt.
3.
Diese Verfügung wird den Parteien und dem Kantonsgericht St. Gallen, III. Zivilkammer, schriftlich mitgeteilt.
Lausanne, 17. April 2008
Im Namen der I. zivilrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Das präsidierende Mitglied: Der Gerichtsschreiber:
Klett Huguenin