BGer 6B_851/2008
 
BGer 6B_851/2008 vom 24.10.2008
Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
{T 0/2}
6B_851/2008 /hum
Verfügung vom 24. Oktober 2008
Strafrechtliche Abteilung
Besetzung
Bundesrichter Schneider, Präsident,
Gerichtsschreiber Monn.
Parteien
AX.________ und BX.________,
Beschwerdeführer,
gegen
Anwaltskammer des Kantons Bern,
Hochschulstrasse 17, 3012 Bern,
Beschwerdegegnerin.
Gegenstand
Strafverfolgung von Amtes wegen,
Beschwerde gegen das Schreiben der Anwaltskammer des Kantons Bern vom 3. Oktober 2008.
Erwägungen:
Die Beschwerde in Strafsachen wurde mit Schreiben vom 21. Oktober 2008 zurückgezogen.
Demnach verfügt der Präsident:
1.
Die Beschwerde in Strafsachen wird vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben.
2.
Es werden keine Kosten erhoben.
3.
Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich mitgeteilt.
Lausanne, 24. Oktober 2008
Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Präsident: Der Gerichtsschreiber:
Schneider Monn