BGer 1C_542/2008
 
BGer 1C_542/2008 vom 11.02.2009
Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
{T 0/2}
1C_542/2008
Verfügung vom 11. Februar 2009
I. öffentlich-rechtliche Abteilung
Besetzung
Bundesrichter Féraud, Präsident,
Gerichtsschreiber Bopp.
Parteien
X.________, Beschwerdeführerin, vertreten durch Rechtsanwalt Stefan La Ragione,
gegen
Bundesamt für Migration, Quellenweg 6, 3003 Bern.
Gegenstand
Verweigerung der erleichterten Einbürgerung,
Beschwerde gegen das Urteil vom 15. Oktober 2008
des Bundesverwaltungsgerichts, Abteilung III.
In Erwägung,
dass X.________ gegen das am 15. Oktober 2008 betreffend Verweigerung der erleichterten Einbürgerung ergangene Urteil der Abteilung III des Bundesverwaltungsgerichts Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten erhoben hat;
dass sie die Beschwerde mit Schreiben vom 9. Februar 2009 zurück-gezogen hat;
dass es sich unter den gegebenen Umständen rechtfertigt, für das vorliegende Verfahren keine Kosten zu erheben;
verfügt der Präsident:
1.
Die Beschwerde im Verfahren 1C_542/2008 wird als durch Rückzug erledigt abgeschrieben.
2.
Es werden keine Kosten erhoben.
3.
Diese Verfügung wird der Beschwerdeführerin, dem Bundesamt für Migration und dem Bundesverwaltungsgericht, Abteilung III, schriftlich mitgeteilt.
Lausanne, 11. Februar 2009
Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Präsident: Der Gerichtsschreiber:
Féraud Bopp