BGer 8C_67/2009 |
BGer 8C_67/2009 vom 12.05.2009 |
Bundesgericht
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Tribunal fédéral
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Tribunale federale
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{T 0/2}
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8C_67/2009
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Urteil vom 12. Mai 2009
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I. sozialrechtliche Abteilung
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Besetzung
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Bundesrichter Ursprung, Präsident,
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Gerichtsschreiber Grünvogel.
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Parteien
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L.________,
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Beschwerdeführer,
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gegen
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Regierungsstatthalteramt Bern, Amthaus, Hodlerstrasse 7, 3011 Bern,
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Verwaltungsgericht des Kantons Bern, Verwaltungsrechtliche Abteilung, Speichergasse 12, 3011 Bern,
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Beschwerdegegner.
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Gegenstand
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Fürsorge (unentgeltliche Rechtspflege),
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Beschwerde gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern vom 17. Dezember 2008.
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Nach Einsicht
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in die Beschwerde vom 21. Januar 2009 (Poststempel) gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern vom 17. Dezember 2008 mit Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege,
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in die Verfügung vom 20. Februar 2009, mit welcher das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abgewiesen und L.________ zur Leistung eines Kostenvorschusses in der Höhe von Fr. 500.- verpflichtet wurde,
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in die daraufhin geführte Korrespondenz über den Kostenvorschuss, welche mit der Verfügung vom 1. April 2009 ihren Abschluss fand, wonach L.________ zur Bezahlung des Kostenvorschusses innert einer Nachfrist bis zum 30. April 2009 verpflichtet wurde, ansonsten auf das Rechtsmittel nicht eingetreten werde,
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in Erwägung,
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dass der Beschwerdeführer den Vorschuss auch innerhalb der Nachfrist nicht vollständig geleistet hat,
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dass deshalb gestützt auf Art. 62 Abs. 3 BGG im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 lit. a BGG auf die Beschwerde nicht einzutreten ist und der Beschwerdeführer nach Art. 66 Abs. 1 und 3 BGG kostenpflichtig wird,
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erkennt der Präsident:
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1.
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Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
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2.
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Die Gerichtskosten von Fr. 100.- werden dem Beschwerdeführer auferlegt.
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3.
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Dieses Urteil wird den Parteien, der Einwohnergemeinde Bern und der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern schriftlich mitgeteilt.
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Luzern, 12. Mai 2009
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Im Namen der I. sozialrechtlichen Abteilung
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des Schweizerischen Bundesgerichts
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Der Präsident: Der Gerichtsschreiber:
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Ursprung Grünvogel
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