Zurück zur Einstiegsseite Drucken
Original
 
Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal
{T 0/2}
9F_3/2009
Verfügung vom 26. Mai 2009
II. sozialrechtliche Abteilung
Besetzung
Bundesrichter Seiler, als Einzelrichter,
Gerichtsschreiberin Keel Baumann.
Parteien
K.________,
Gesuchsteller, vertreten durch
Advokat Stephan Müller,
gegen
IV-Stelle Basel-Stadt, Lange Gasse 7, 4052 Basel,
Gesuchsgegnerin.
Gegenstand
Invalidenversicherung,
Revisionsgesuch gegen das Urteil des Bundesgerichts vom 20. Juni 2007.
Nach Einsicht
in das Schreiben vom 25. Mai 2009, worin K.________ das Revisionsgesuch vom 9. Februar 2009 (Poststempel) gegen das Urteil I 630/06 des Bundesgerichts vom 20. Juni 2007 zurückzieht,
in Erwägung,
dass das Revisionsgesuch gemäss Art. 71 BGG in Verbindung mit Art. 73 Abs. 1 BZP im Verfahren nach Art. 32 Abs. 2 BGG abzuschreiben ist,
dass in Anwendung von Art. 66 Abs. 2 BGG auf die Erhebung von Gerichtskosten verzichtet wird,
verfügt der Einzelrichter:
1.
Das Verfahren wird infolge Rückzugs des Revisionsgesuches abgeschrieben.
2.
Es werden keine Gerichtskosten erhoben.
3.
Diese Verfügung wird den Parteien, dem Sozialversicherungsgericht Basel-Stadt, der Ausgleichskasse für das schweiz. Bankgewerbe und dem Bundesamt für Sozialversicherungen schriftlich mitgeteilt.
Luzern, 26. Mai 2009
Im Namen der II. sozialrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Einzelrichter: Die Gerichtsschreiberin:
Seiler Keel Baumann