BGer 8C_497/2009 |
BGer 8C_497/2009 vom 09.06.2009 |
Bundesgericht
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Tribunal fédéral
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Tribunale federale
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{T 0/2}
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8C_497/2009
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Urteil vom 9. Juni 2009
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I. sozialrechtliche Abteilung
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Besetzung
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Bundesrichter Ursprung, Präsident,
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Gerichtsschreiber Grünvogel.
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Parteien
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M.________,
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Beschwerdeführer,
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gegen
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Unbekannt,
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Beschwerdegegner.
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Gegenstand
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Sozial(versicherungs)leistungen,
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Beschwerde gegen einen Entscheid C-7552/08 des Bundesverwaltungsgerichts.
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Nach Einsicht
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in die als Beschwerde bezeichnete Eingabe von M.________ vom 9. Mai 2009, worin er seine aktuelle Lebensituation beschreibt und auf fehlende Zahlungsmöglichkeiten verweist sowie eine Kopie einer Rechtsmittelbelehrung und eines Einzahlungsscheins des Bundesverwaltungsgerichts beilegt,
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in die Aufforderung des Bundesgerichts vom 13. Mai 2009, bis längstens am 28. Mai 2009 den fehlenden angefochtenen Entscheid beizubringen, ansonsten die Eingabe vom 9. Mai 2009 unbeachtet bleibe,
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in die zweite Eingabe von M.________, in welcher er als Reaktion darauf und zur Verdeutlichung seiner Lebenssituation auf eine offenbar in Deutschland gegen ihn angeordnete - nach seiner Sicht der Dinge - unrechtmässige Zwangsräumung Bezug nimmt, ohne indessen den angefochtenen Entscheid beizubringen,
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in Erwägung,
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dass der Beschwerdeführer den ihm vom Gericht gemäss Art. 42 Abs. 5 BGG angezeigten Formmangel der fehlenden Beilage nicht behoben hat,
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dass die weiteren Anforderungen an eine Rechtsschrift gemäss Art. 42 BGG nicht erfüllt sind,
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dass deshalb auf die Eingabe vom 9. Mai 2009 nach Art. 108 Abs. 1 lit. a BGG nicht einzutreten ist,
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dass in Anwendung von Art. 66 Abs. 1 Satz 2 BGG auf die Erhebung von Gerichtskosten verzichtet wird,
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erkennt der Präsident:
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1.
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Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
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2.
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Es werden keine Gerichtskosten erhoben.
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3.
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Dieses Urteil wird den Parteien, dem Bundesverwaltungsgericht und dem Bundesamt für Sozialversicherungen schriftlich mitgeteilt.
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Luzern, 9. Juni 2009
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Im Namen der I. sozialrechtlichen Abteilung
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des Schweizerischen Bundesgerichts
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Der Präsident: Der Gerichtsschreiber:
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Ursprung Grünvogel
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