Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal
{T 0/2}
6B_16/2010
Verfügung vom 11. Januar 2010
Strafrechtliche Abteilung
Besetzung
Bundesrichter Favre, Präsident.
Gerichtsschreiberin Arquint Hill.
Parteien
X.________,
Beschwerdeführer,
gegen
Sezione della circolazione, Ufficio giuridico, 6528 Camorino,
Beschwerdegegnerin.
Gegenstand
SVG-Widerhandlung,
Beschwerde gegen das Urteil des Presidente della Pretura penale vom 17. Dezember 2009 (30.2008.133).
Der Präsident zieht in Erwägung:
Die Beschwerde in Strafsachen wurde mit Schreiben vom 31. Dezember 2009 zurückgezogen.
Demnach verfügt der Präsident:
1.
Die Beschwerde in Strafsachen wird als gegenstandslos geworden vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben.
2.
Es werden keine Kosten erhoben.
3.
Diese Verfügung wird den Parteien und dem Presidente della Pretura penale schriftlich mitgeteilt.
Lausanne, 11. Januar 2010
Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Präsident: Die Gerichtsschreiberin:
Favre Arquint Hill