BGer 8C_570/2012 |
BGer 8C_570/2012 vom 17.09.2012 |
Bundesgericht
|
Tribunal fédéral
|
Tribunale federale
|
{T 0/2}
|
8C_570/2012
|
Urteil vom 17. September 2012
|
I. sozialrechtliche Abteilung
|
Besetzung
|
Bundesrichter Ursprung, Präsident,
|
Gerichtsschreiber Grünvogel.
|
Verfahrensbeteiligte |
I.________,
|
Beschwerdeführer,
|
gegen
|
beco Berner Wirtschaft,
|
Arbeitslosenkasse, Lagerhausweg 10, 3018 Bern,
|
Beschwerdegegner.
|
Gegenstand
|
Arbeitslosenversicherung (Prozessvoraussetzung),
|
Beschwerde gegen den Entscheid
|
des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern, Sozialversicherungsrechtliche Abteilung,
|
vom 2. Juli 2012.
|
Nach Einsicht
|
in die Beschwerde vom 13. Juli 2012 (Poststempel) gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern, Sozialversicherungsrechtliche Abteilung, vom 2. Juli 2012,
|
in Erwägung,
|
dass ein Rechtsmittel gemäss Art. 42 Abs. 1 und 2 BGG unter anderem die Begehren und deren Begründung zu enthalten hat, wobei in der Begründung in gedrängter Form darzulegen ist, inwiefern der angefochtene Akt Recht verletzt,
|
dass die Beschwerde diesen inhaltlichen Mindestanforderungen nicht genügt, da den Ausführungen nicht entnommen werden kann, inwiefern die Sachverhaltsfeststellung im Sinne von Art. 97 Abs. 1 BGG - soweit überhaupt beanstandet - unzutreffend und die darauf beruhenden Erwägungen rechtsfehlerhaft sein sollen,
|
dass deshalb im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG auf die Beschwerde nicht einzutreten ist und der Beschwerdeführer nach Art. 66 Abs. 1 und 3 BGG kostenpflichtig wird,
|
erkennt der Präsident:
|
1.
|
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
|
2.
|
Die Gerichtskosten von Fr. 300.- werden dem Beschwerdeführer auferlegt.
|
3.
|
Dieses Urteil wird den Parteien, dem Verwaltungsgericht des Kantons Bern, Sozialversicherungsrechtliche Abteilung, und dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) schriftlich mitgeteilt.
|
Luzern, 17. September 2012
|
Im Namen der I. sozialrechtlichen Abteilung
|
des Schweizerischen Bundesgerichts
|
Der Präsident: Ursprung
|
Der Gerichtsschreiber: Grünvogel
|