BGer 6F_4/2013
 
BGer 6F_4/2013 vom 10.06.2013
{T 0/2}
6F_4/2013
 
Urteil vom 10. Juni 2013
 
Strafrechtliche Abteilung
Besetzung
Bundesrichter Mathys, Präsident,
Bundesrichter Schneider, Denys,
Gerichtsschreiber C. Monn.
 
Verfahrensbeteiligte
X.________,
Gesuchsteller,
gegen
1.  Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen, Schützengasse 1, 9001 St. Gallen,
2.  Y.________,
3.  Z.________,
Gesuchsgegner.
Gegenstand
Gesuch um Revision des Urteils des Schweizerischen Bundesgerichts vom 30. Dezember 2010 (6B_987/2010).
 
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
 
1.
 
2.
 
Demnach erkennt das Bundesgericht:
1. Auf das Revisionsgesuch wird nicht eingetreten.
2. Die Gerichtskosten von Fr. 1'000.-- werden dem Gesuchsteller auferlegt.
3. Dieses Urteil wird den Parteien und der Anklagekammer des Kantons St. Gallen schriftlich mitgeteilt.
Lausanne, 10. Juni 2013
Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Präsident: Mathys
Der Gerichtsschreiber: Monn