BGer 6B_418/2013 |
BGer 6B_418/2013 vom 02.07.2013 |
{T 0/2}
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6B_418/2013
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Verfügung vom 2. Juli 2013 |
Strafrechtliche Abteilung |
Besetzung
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Bundesrichter Schneider, Einzelrichter,
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Gerichtsschreiber C. Monn.
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Verfahrensbeteiligte |
X.________,
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vertreten durch Advokat Dr. Christian von Wartburg,
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Beschwerdeführer,
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gegen
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Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt, Binningerstrasse 21, Postfach, 4001 Basel,
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Beschwerdegegnerin.
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Gegenstand
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Mehrfacher Betrug, Verjährung, Verletzung des Anspruchs auf notwendige Verteidigung,
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Verstoss gegen die Unschuldsvermutung,
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Beschwerde gegen das Urteil des Appellationsgerichts des Kantons Basel-Stadt, Ausschuss, vom 4. Dezember 2012.
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Erwägungen: |
Die Beschwerde wurde mit Schreiben vom 25. Juni 2013 zurückgezogen.
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Demnach verfügt der Einzelrichter: |
1. Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden am Geschäftsverzeichnis abgeschrieben.
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2. Es werden keine Kosten erhoben.
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3. Diese Verfügung wird den Parteien und dem Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt, Ausschuss, schriftlich mitgeteilt.
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Lausanne, 2. Juli 2013
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Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung
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des Schweizerischen Bundesgerichts
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Der Einzelrichter: Schneider
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Der Gerichtsschreiber: C. Monn
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