BGer 8C_404/2014 |
BGer 8C_404/2014 vom 03.06.2014 |
{T 0/2}
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8C_404/2014
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Urteil vom 3. Juni 2014 |
I. sozialrechtliche Abteilung |
Besetzung
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Bundesrichterin Leuzinger, Präsidentin,
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Gerichtsschreiber Grünvogel.
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Verfahrensbeteiligte |
A.________,
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Beschwerdeführerin,
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gegen
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IV-Stelle Luzern, Landenbergstrasse 35, 6005 Luzern,
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Beschwerdegegnerin.
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Gegenstand
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Invalidenversicherung (Prozessvoraussetzung),
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Beschwerde gegen den Entscheid des Kantonsgerichts Luzern, 3. Abteilung, vom 23. April 2014.
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Nach Einsicht |
in die von A.________ am 24. Mai 2014 persönlich überbrachten Schriftstücke, worunter sich auch der sie betreffende Entscheid des Kantonsgerichts Luzern vom 23. April 2014 befindet,
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in Erwägung, |
dass an das Bundesgericht gerichtete Beschwerden inhaltlich gewissen minimalen Anforderungen genügen müssen, damit darauf eingetreten werden kann,
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dass gemäss Art. 42 Abs. 1 und 2 BGG insbesondere Begehren zu stellen und zu begründen sind, wobei in der Begründung in gedrängter Form darzulegen ist, inwiefern der angefochtene Akt Recht verletzt,
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dass die offenbar gegen den Entscheid des Kantonsgerichts Luzern gerichtete Eingabe vom 24. Mai 2014 diesen inhaltlichen Mindestanforderungen offenkundig nicht genügt,
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dass sie nämlich keinen rechtsgenüglichen Antrag enthält,
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dass überdies den Ausführungen nicht entnommen werden kann, inwiefern die dem Entscheid des Kantonsgerichts Luzern zugrunde liegende Begründung oder der Entscheid im Ergebnis rechtsfehlerhaft sein soll,
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dass deshalb im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG auf die Beschwerde nicht einzutreten ist und in Anwendung von Art. 66 Abs. 1 Satz 2 BGG auf die Erhebung von Gerichtskosten verzichtet wird,
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erkennt die Präsidentin: |
1. Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
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2. Es werden keine Gerichtskosten erhoben.
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3. Dieses Urteil wird den Parteien, dem Kantonsgericht Luzern, 3. Abteilung, und dem Bundesamt für Sozialversicherungen schriftlich mitgeteilt.
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Luzern, 3. Juni 2014
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Im Namen der I. sozialrechtlichen Abteilung
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des Schweizerischen Bundesgerichts
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Die Präsidentin: Leuzinger
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Der Gerichtsschreiber: Grünvogel
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