BGer 2D_9/2015
 
BGer 2D_9/2015 vom 07.03.2015
{T 0/2}
2D_9/2015
 
Urteil vom 7. März 2015
 
II. öffentlich-rechtliche Abteilung
Besetzung
Bundesrichter Zünd, Präsident,
Gerichtsschreiber Feller.
 
Verfahrensbeteiligte
A.________, Beschwerdeführer,
gegen
X.________ AG, Beschwerdegegnerin,
vertreten durch Rechtsanwalt Werner Schib,
Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland.
Gegenstand
Staatshaftung,
Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil
des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern
vom 30. Januar 2015.
 
Erwägungen:
 
1.
 
2.
 
Demnach erkennt der Präsident:
1. Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
2. Die Gerichtskosten von Fr. 500.-- werden dem Beschwerdeführer auferlegt.
3. Dieses Urteil wird den Parteien, dem Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland und dem Verwaltungsgericht des Kantons Bern schriftlich mitgeteilt.
Lausanne, 7. März 2015
Im Namen der II. öffentlich-rechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Präsident: Zünd
Der Gerichtsschreiber: Feller