BGer 6B_722/2015 |
BGer 6B_722/2015 vom 17.07.2015 |
{T 0/2}
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6B_722/2015
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Verfügung vom 17. Juli 2015 |
Strafrechtliche Abteilung |
Besetzung
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Bundesrichter Oberholzer, als Instruktionsrichter,
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Gerichtsschreiber Faga.
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Verfahrensbeteiligte |
X.________,
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vertreten durch Rechtsanwalt Eric Stern,
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Beschwerdeführer,
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gegen
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Amt für Justizvollzug des Kantons Zürich, Amtsleitung, Feldstrasse 42, 8090 Zürich,
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Beschwerdegegner.
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Gegenstand
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Bedingte Entlassung; unentgeltliche Rechtspflege,
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Beschwerde gegen die Verfügung des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich, 2. Abteilung, Einzelrichter, vom 3. Juni 2015.
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Erwägungen: |
Die Beschwerde wurde mit Schreiben vom 15. Juli 2015 zurückgezogen.
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Demnach verfügt der Instruktionsrichter: |
1. Das Verfahren wird als durch Rückzug erledigt am Geschäftsverzeichnis abgeschrieben.
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2. Es werden keine Kosten erhoben.
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3. Diese Verfügung wird den Parteien und dem Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, 2. Abteilung, Einzelrichter, schriftlich mitgeteilt.
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Lausanne, 17. Juli 2015
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Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung
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des Schweizerischen Bundesgerichts
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Der Instruktionsrichter: Oberholzer
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Der Gerichtsschreiber: Faga
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