BGer 6B_743/2015
 
BGer 6B_743/2015 vom 18.08.2015
{T 0/2}
6B_743/2015
 
Verfügung vom 18. August 2015
 
Strafrechtliche Abteilung
Besetzung
Bundesrichter Denys, Präsident,
Gerichtsschreiber C. Monn.
 
Verfahrensbeteiligte
X.________,
Beschwerdeführerin,
gegen
1. Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen, Schützengasse 1, 9001 St. Gallen,
2. Y.________,
Beschwerdegegner.
Gegenstand
Nichtanhandnahme (Diebstahl, Veruntreuung usw.),
Beschwerde gegen den Entscheid der Anklagekammer des Kantons St. Gallen vom 23. Juni 2015.
 
Erwägungen:
Die Beschwerde wurde mit Schreiben vom 15. August 2015 zurückgezogen.
 
Demnach verfügt der Präsident:
1. Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.
2. Es werden keine Gerichtskosten erhoben.
3. Diese Verfügung wird den Parteien und der Anklagekammer des Kantons St. Gallen schriftlich mitgeteilt.
Lausanne, 18. August 2015
Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Präsident: Denys
Der Gerichtsschreiber: C. Monn