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Original
 
Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal
[img]
9C_755/2015 {T 0/2}
Verfügung vom 9. Dezember 2015
II. sozialrechtliche Abteilung
Besetzung
Bundesrichter Meyer, als Einzelrichter,
Gerichtsschreiber R. Widmer.
Verfahrensbeteiligte
A.________,
vertreten durch Dr. Heiner Schärrer,
substituert durch Melanie Müller, MLaw,
Beschwerdeführer,
gegen
IV-Stelle Basel-Stadt,
Lange Gasse 7, 4052 Basel,
Beschwerdegegnerin.
Gegenstand
Invalidenversicherung,
Beschwerde gegen den Entscheid des Sozial-versicherungsgerichts des Kantons Basel-Stadt
vom 20. Juli 2015.
Nach Einsicht
in das Schreiben vom 4. Dezember 2015, worin die Rechtsvertreterin unter Bezugnahme auf den Zwischenentscheid vom 29. Oktober 2015 die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten vom 14. Oktober 2015 zurückzieht,
in Erwägung,
dass dem Rückzug Folge zu geben und in dieser Prozesslage auf die Erhebung von Gerichtskosten zu verzichten ist (Art. 32 Abs. 2, Art. 66 Abs. 2 BGG),
verfügt der Einzelrichter:
1.
Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.
2.
Es werden keine Gerichtskosten erhoben.
3.
Diese Verfügung wird den Parteien, dem Sozialversicherungsgericht des Kantons Basel-Stadt und dem Bundesamt für Sozialversicherungen schriftlich mitgeteilt.
Luzern, 9. Dezember 2015
Im Namen der II. sozialrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Einzelrichter: Meyer
Der Gerichtsschreiber: Widmer