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Original
 
Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal
[img]
{T 0/2}
6B_557/2016
Verfügung vom 15. August 2016
Strafrechtliche Abteilung
Besetzung
Bundesrichter Denys, Präsident,
Gerichtsschreiberin Arquint Hill.
Verfahrensbeteiligte
X.________,
Beschwerdeführer,
gegen
Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland, Postfach 1180, 2501 Biel BE,
Beschwerdegegnerin.
Gegenstand
Einfache Verkehrsregelverletzung,
Beschwerde gegen das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland, Strafabteilung, vom 24. März 2016.
Erwägungen:
1.
Die Beschwerde wurde mit Schreiben vom 11. August 2016 zurückgezogen.
Demnach verfügt der Präsident:
1.
Die Beschwerde wird als gegenstandslos am Geschäftsverzeichnis abgeschrieben.
2.
Es werden keine Kosten erhoben.
3.
Diese Verfügung wird den Parteien und dem Regionalgericht Berner Jura-Seeland, Strafabteilung, schriftlich mitgeteilt.
Lausanne, 15. August 2016
Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Präsident: Denys
Die Gerichtsschreiberin: Arquint Hill