BGer 8C_764/2017 |
BGer 8C_764/2017 vom 08.11.2017 |
8C_764/2017
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Urteil vom 8. November 2017 |
I. sozialrechtliche Abteilung |
Besetzung
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Bundesrichter Maillard, Präsident,
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Gerichtsschreiber Grünvogel.
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Verfahrensbeteiligte |
A.________, vertreten durch Frau med. pract. B.________,
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Beschwerdeführer,
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gegen
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SYNA Arbeitslosenkasse, Zahlstelle 57/020, Albulastrasse 55, 8048 Zürich,
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Beschwerdegegnerin.
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Gegenstand
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Arbeitslosenversicherung (Prozessvoraussetzung),
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Beschwerde gegen den Entscheid des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich vom 23. August 2017 (AL.2017.00083).
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Nach Einsicht |
in die Beschwerde vom 12. Oktober 2017 gegen den Entscheid des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich vom 23. August 2017,
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in Erwägung, |
dass ein Rechtsmittel gemäss Art. 42 Abs. 1 und 2 BGG unter anderem die Begehren und deren Begründung zu enthalten hat, wobei in der Begründung in gedrängter Form darzulegen ist, inwiefern der angefochtene Akt Recht verletzt,
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dass der Beschwerdeführer allein die vorinstanzliche Würdigung der im Recht gelegenen Arztberichte rügt, ohne indessen konkret aufzuzeigen, inwiefern diese rechtsfehlerhaft erfolgt sein soll; lediglich seine Sicht der Dinge wiederzugeben, reicht nicht aus,
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dass dieser Begründungsmangel offensichtlich ist,
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dass der Beschwerdeführer es überdies unterlassen hat, den angefochtenen Entscheid innert der mit - gemäss Art. 44 Abs. 2 BGG als zugestellt geltenden - Verfügung vom 13. Oktober 2017 angesetzten Nachfrist vollständig beizubringen,
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dass deshalb im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 lit. a BGG auf die Beschwerde nicht einzutreten ist,
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erkennt der Präsident: |
1. Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
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2. Die Gerichtskosten von Fr. 200.- werden dem Beschwerdeführer auferlegt.
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3. Dieses Urteil wird den Parteien, dem Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich und dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) schriftlich mitgeteilt.
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Luzern, 8. November 2017
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Im Namen der I. sozialrechtlichen Abteilung
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des Schweizerischen Bundesgerichts
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Der Präsident: Maillard
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Der Gerichtsschreiber: Grünvogel
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