BGer 8C_635/2017 |
BGer 8C_635/2017 vom 11.12.2017 |
8C_635/2017
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Urteil vom 11. Dezember 2017 |
I. sozialrechtliche Abteilung |
Besetzung
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Bundesrichter Wirthlin, als Einzelrichter,
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Gerichtsschreiber Jancar.
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Verfahrensbeteiligte |
Beschwerdeführerin,
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gegen
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IV-Stelle des Kantons Zürich, Röntgenstrasse 17, 8005 Zürich,
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Beschwerdegegnerin.
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Gegenstand
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Invalidenversicherung (Kostenvorschuss),
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Beschwerde gegen den Entscheid des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich vom 13. Juli 2017 (IV.2016.00411).
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Nach Einsicht |
in die Beschwerde vom 14. September 2017 (Poststempel) gegen den Entscheid des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich vom 13. Juli 2017,
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in die Verfügung vom 18. Oktober 2017, mit der das Gesuch der Beschwerdeführerin um unentgeltliche Rechtspflege abgewiesen wurde,
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in die Verfügung vom 15. November 2017, mit der A.________ zur Bezahlung eines Kostenvorschusses innert einer Nachfrist bis zum 27. November 2017 verpflichtet wurde, ansonsten auf das Rechtsmittel nicht eingetreten werde,
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in Erwägung, |
dass die Beschwerdeführerin im Nachgang zur Verfügung vom 15. November 2017 eine Nachfrist zur Einreichung einer angepassten Beschwerde verlangt hat,
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dass eine Ergänzung bzw. Verbesserung der Beschwerde nach Ablauf der Rechtsmittelfrist (Art. 100 Abs. 1 BGG) ausser Betracht fällt,
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dass die Beschwerdeführerin den Vorschuss auch innerhalb der Nachfrist nicht geleistet hat,
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dass deshalb gestützt auf Art. 62 Abs. 3 BGG im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 BGG auf die Beschwerde nicht einzutreten ist und die Beschwerdeführerin nach Art. 66 Abs. 1 und 3 BGG kostenpflichtig wird,
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erkennt der Einzelrichter: |
1. Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
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2. Die Gerichtskosten von Fr. 300.- werden der Beschwerdeführerin auferlegt.
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3. Dieses Urteil wird den Parteien, dem Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich und dem Bundesamt für Sozialversicherungen schriftlich mitgeteilt.
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Luzern, 11. Dezember 2017
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Im Namen der I. sozialrechtlichen Abteilung
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des Schweizerischen Bundesgerichts
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Der Einzelrichter: Wirthlin
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Der Gerichtsschreiber: Jancar
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