BGer 6B_769/2018
 
BGer 6B_769/2018 vom 05.09.2018
 
6B_769/2018
 
Verfügung vom 5. September 2018
 
Strafrechtliche Abteilung
Besetzung
Bundesrichter Denys, Präsident,
Gerichtsschreiberin Unseld.
 
Verfahrensbeteiligte
X.________,
Beschwerdeführer,
gegen
1. Kantonale Baukommission des Kantons Wallis, Gebäude Mutua, Rue des Creusets 5, 1950 Sitten,
2. Einwohnergemeinde Zermatt, Gemeindehaus, Kirchplatz 3, Postfach 345, 3920 Zermatt,
Beschwerdegegnerinnen.
Gegenstand
Rechtliches Gehör, Strafzumessung (Verstoss gegen das Baugesetz; Baubusse); Rückzug,
Beschwerde gegen das Urteil des Kantonsgerichts Wallis, Öffentlichrechtliche Abteilung, vom 6. Juli 2018 (A3 17 12).
 
Erwägungen:
Die Beschwerde wurde mit Schreiben vom 4. September 2018 (Datum Postaufgabe) zurückgezogen.
 
Demnach verfügt der Präsident:
1. Das Verfahren wird als gegenstandslos abgeschrieben.
2. Es werden keine Kosten erhoben.
3. Diese Verfügung wird den Parteien und dem Kantonsgericht Wallis, Öffentlichrechtliche Abteilung, schriftlich mitgeteilt.
Lausanne, 5. September 2018
Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Präsident: Denys
Die Gerichtsschreiberin: Unseld