BGer 8F_12/2018 |
BGer 8F_12/2018 vom 20.09.2018 |
8F_12/2018
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Urteil vom 20. September 2018 |
I. sozialrechtliche Abteilung |
Besetzung
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Bundesrichter Maillard, Präsident,
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Bundesrichter Frésard, Wirthlin,
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Gerichtsschreiber Grünvogel.
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Verfahrensbeteiligte |
A.________,
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Kosovo,
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Gesuchsteller,
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gegen
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IV-Stelle für Versicherte im Ausland IVSTA, Avenue Edmond-Vaucher 18, 1203 Genf,
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Gesuchsgegnerin.
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Gegenstand
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Invalidenversicherung (Prozessvoraussetzung),
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Revisionsgesuch gegen das Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts vom 25. Mai 2018 (8C_308/2018).
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Nach Einsicht |
in das Revisionsgesuch vom 16. Juli 2018 (Übergabe an die Schweizerische Post) gegen das Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts vom 25. Mai 2018,
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in das im Anschluss an die Kostenvorschussverfügung vom 17. Juli 2018 gestellte Gesuch um unentgeltliche Prozessführung,
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in die gemäss postamtlicher Bescheinigung am 27. August 2018 zugestellte Verfügung vom 16. August 2018, mit welcher das Gesuch um unentgeltliche Prozessführung abgewiesen und A.________ zur Bezahlung eines Kostenvorschusses innert einer Nachfrist von 10 Tagen seit Empfang dieser Verfügung verpflichtet wurde, ansonsten auf das Rechtsmittel nicht eingetreten werde,
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in Erwägung, |
dass der Gesuchsteller den Vorschuss auch innerhalb der gemäss Art. 44 - 48 BGG am 6. September 2018 abgelaufenen Nachfrist nicht geleistet hat,
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dass deshalb gestützt auf Art. 62 Abs. 3 BGG auf das Revisionsgesuch nicht einzutreten ist und der Gesuchsteller nach Art. 66 Abs. 1 und 3 BGG kostenpflichtig wird,
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dass daran das am 18. September 2018 der Schweizerischen Post übergebene Schreiben nichts ändert,
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erkennt das Bundesgericht: |
1. Auf das Revisionsgesuch wird nicht eingetreten.
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2. Die Gerichtskosten von Fr. 300.- werden dem Gesuchsteller auferlegt.
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3. Dieses Urteil wird den Parteien, dem Bundesverwaltungsgericht, Abteilung III, und dem Bundesamt für Sozialversicherungen schriftlich mitgeteilt.
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Luzern, 20. September 2018
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Im Namen der I. sozialrechtlichen Abteilung
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des Schweizerischen Bundesgerichts
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Der Präsident: Maillard
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Der Gerichtsschreiber: Grünvogel
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