BGer 8C_76/2019 |
BGer 8C_76/2019 vom 22.02.2019 |
8C_76/2019
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Urteil vom 22. Februar 2019 |
I. sozialrechtliche Abteilung |
Besetzung
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Bundesrichter Maillard, Präsident,
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Gerichtsschreiber Grünvogel.
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Verfahrensbeteiligte |
A.________,
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Beschwerdeführer,
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gegen
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Stadt Kloten,
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vertreten durch die Sozialbehörde Kloten,
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Kirchgasse 7, 8302 Kloten,
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Beschwerdegegnerin.
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Gegenstand
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Sozialhilfe (Prozessvoraussetzung),
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Beschwerde gegen die Verfügung des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich
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vom 13. Dezember 2018 (VB.2018.00794).
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Nach Einsicht |
in die Beschwerde vom 26. Januar 2019 (Poststempel) gegen die Verfügung des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich vom 13. Dezember 2018, mit welcher A.________ im Verfahren VB.2018.00794 zur Bezahlung eines Kostenvorschusses innert Frist verpflichtet wurde, widrigenfalls auf die Beschwerde nicht eingetreten werde,
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in die durch Akten unterlegte Mitteilung des Verwaltungsgerichts vom 6. Februar 2019, wonach A.________ bei ihm am gleichen Tag wie die Kostenvorschussverfügung ergangen um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege ersucht habe, worüber bis dato aber noch nicht entschieden worden sei,
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in Erwägung, |
dass, nachdem das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege vor Vorinstanz noch zur Entscheidung ansteht, auf die gegen die Kostenvorschussverfügung erhobene Beschwerde im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 lit. a BGG mangels nicht wieder gutzumachenden Nachteils im Sinne von Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG nicht einzutreten ist,
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dass in Anwendung von Art. 66 Abs. 1 Satz 2 BGG ausnahmsweise auf die Erhebung von Gerichtskosten verzichtet wird, womit sich das Gesuch um Gerichtskostenbefreiung als gegenstandslos geworden erweist,
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erkennt der Präsident: |
1. Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
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2. Es werden keine Gerichtskosten erhoben.
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3. Dieses Urteil wird den Parteien und dem Verwaltungsgericht des Kantons Zürich schriftlich mitgeteilt.
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Luzern, 22. Februar 2019
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Im Namen der I. sozialrechtlichen Abteilung
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des Schweizerischen Bundesgerichts
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Der Präsident: Maillard
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Der Gerichtsschreiber: Grünvogel
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