BGer 6B_448/2019
 
BGer 6B_448/2019 vom 29.04.2019
 
6B_448/2019
 
Verfügung vom 29. April 2019
 
Strafrechtliche Abteilung
Besetzung
Bundesrichter Denys, Präsident,
Gerichtsschreiberin Arquint Hill.
 
Verfahrensbeteiligte
X.________,
Beschwerdeführer,
gegen
Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau,
Frey-Herosé-Strasse 20, Wielandhaus, 5001 Aarau,
Beschwerdegegnerin.
Gegenstand
Stationäre Massnahme; Berufungserklärung; Rückzug,
Beschwerde gegen den Beschluss des Obergerichts des Kantons Aargau, Strafgericht, 1. Kammer, vom 5. März 2019 (SST.2019.47).
 
Erwägungen:
Die Beschwerde wurde mit Schreiben vom 24. April 2019 (Poststempel) zurückgezogen.
 
Demnach verfügt der Präsident:
1. Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde von der Geschäftskontrolle abgeschrieben.
2. Es werden keine Gerichtskosten erhoben.
3. Diese Verfügung wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Aargau, Strafgericht, 1. Kammer, schriftlich mitgeteilt.
Lausanne, 29. April 2019
Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Präsident: Denys
Die Gerichtsschreiberin: Arquint Hill