BGer 6B_29/2020 |
BGer 6B_29/2020 vom 19.02.2020 |
6B_29/2020 |
Verfügung vom 19. Februar 2020 |
Strafrechtliche Abteilung |
Besetzung
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Bundesrichterin van de Graaf, als Einzelrichterin,
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Gerichtsschreiber Moses.
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Verfahrensbeteiligte |
A.________,
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vertreten durch Rechtsanwalt Christoph Vettiger,
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Beschwerdeführerin,
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gegen
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Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt,
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Beschwerdegegnerin.
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Gegenstand
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Versuchter Totschlag; rechtliches Gehör; Rückzug,
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Beschwerde gegen das Urteil des Appellationsgerichts des Kantons Basel-Stadt, Dreiergericht, vom 7. August 2019 (SB.2016.41).
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Erwägungen: |
Die Beschwerde wurde mit Schreiben vom 18. Februar 2020 zurückgezogen.
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Demnach verfügt die Einzelrichterin: |
1. Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde von der Geschäftskontrolle abgeschrieben.
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2. Es werden keine Gerichtskosten erhoben.
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3. Diese Verfügung wird den Parteien und dem Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt, Dreiergericht, schriftlich mitgeteilt.
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Lausanne, 19. Februar 2020
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Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung
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des Schweizerischen Bundesgerichts
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Die Einzelrichterin:
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Der Gerichtsschreiber:
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