Die beiden genannten Methoden unterscheiden sich sowohl durch die Verschiedenheit der Trenngeschehen wie auch durch weitere Faktoren, namentlich die Vorbereitung der eingewogenen Blutaliquote und deren Übertragung auf das Trenngerät. Mit der einen Methode wird die verdünnte Blutlösung direkt analysiert, mit der andern dagegen der mit der Blutlösung im Gleichgewicht stehende Dampfraum. Als Zusatz zur Messung der erfassten Alkoholmenge verwendet die adsorptions-chromatographische Methode Acetonitril, die verteilungs-chromatographische Methode Dioxan. Dadurch wird bewirkt, dass ein allfälliger Fehler bei der
BGE 107 IV 144 (146):
ersten Operation, der sogenannten Einwaage, nicht beide Ergebnisse gleichmässig verfälschen kann. Da die Trenngeschehen verschiedenartig sind, kann eine allfällige Fremdkomponente zudem nicht beide analysenwerte gleichzeitig verfälschen.