1. Bearbeitung
2. Abruf & Rang
3. Zitiert durch:
4. Zitiert selbst:
BGHSt 46, 138 - Bandendiebstahl des tatortsabwesenden Mittäters II
BGHSt 46, 120 - Bandendiebstahl des tatortsabwesenden Mittäters I
5. Besprechungen:
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6. Zitiert in Literatur:
7. Markierte Gliederung:
A. - I.
II.
III.
B.
I.
II.
C.
I.
1. Der Tatbestand des Bandendiebstahls (§ 244 Abs. 1 Nr. 2 S ...
2. Der so umschriebene Bandenbegriff wird in weiten Teilen des Sc ...
3. Diese in jüngerer Zeit entfalteten Bemühungen der Re ...
4. Die wenig befriedigenden Lösungsversuche der Rechtsprechu ...
a) Angesichts der fehlgeschlagenen Bemühungen der Rechtsprec ...
b) Zu einer weiteren Einschränkung des Bandenbegriffs besteh ...
5. Der Änderung der Rechtsprechung zur Mindestzahl der Bande ...
6. Die Änderung der Rechtsprechung hat auch keine unvertretb ...
a) Unzuträglichkeiten im Sinne einer unangemessenen milden A ...
b) Die Einschränkung des Anwendungsbereichs der Bandendelikt ...
c) Durch die Änderung des Bandenbegriffs wird auch nicht das ...
II.
1. Nach der früheren Rechtsprechung konnte Täter eines ...
2. Die Erweiterung des Anwendungsbereichs des Tatbestands des Ban ...
a) Der Gesetzeswortlaut des § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB sagt &uu ...
aa) Der Begriff der Mitwirkung beim Stehlen erfaßt für ...
bb) Der Tatbestand des § 242 StGB schützt die Rechtsg&u ...
b) Ein Festhalten am Erfordernis eines zeitlichen und örtlic ...
c) Auch aus der Entstehungsgeschichte des § 244 Abs. 1 Nr. 2 ...
3. Das Merkmal der Mitwirkung beim Bandendiebstahl setzt ferner n ...
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