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Informationen zum Dokument  BVerfGE 38, 241 - Ehelichkeitsanfechtung  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A. - I.
1. a) Nach der ursprünglichen Fassung des § 1594 BGB st ...
b) Das Gesetz über die Änderung und Ergänzung fami ...
c) Das Gesetz zur Vereinheitlichung und Änderung familienrec ...
d) Das Gesetz über die rechtliche Stellung der nichteheliche ...
2. Die für das vorliegende Verfahren relevanten Vorschriften ...
3. Ein rechtsvergleichender Überblick über die Rechte K ...
II.
1. Der Kläger des Ausgangsverfahrens ficht mit der im Februa ...
2. Das Amtsgericht hat gemäß Art. 100 Abs. 1 GG das Ve ...
a) Wenn die zum nachkonstitutionellen Recht gehörende Vorsch ...
b) Nach Auffassung des Gerichts verletzt die Regelung der Anfecht ...
III.
1. Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat mitgeteilt, da& ...
2. Der Bundesminister der Justiz, der sich für die Bundesreg ...
B.
C.
I.
1. Die Regelung der ehelichen Abstammung, besonders der Frage, wi ...
a) Dem Interesse des Ehemannes entspricht es, durch die Anfechtun ...
b) Das Kind hat zwar ebenfalls ein Interesse an der Klärung  ...
c) Das Interesse der Mutter wird sich regelmäßig mit d ...
d) Der mögliche oder wirkliche Erzeuger wird häufig kei ...
2. Der Gesetzgeber hat bei der Ausgestaltung der Anfechtung der E ...
II.
1. Die Interessen des Mannes sind hinreichend gewahrt, wenn er di ...
2. Es verstößt nicht gegen den in Art. 6 Abs. 1 GG gew ...
3. Läßt sich danach schon nicht sagen, daß im Ve ...
4. Es verletzt auch nicht den Gleichheitssatz, daß das Anfe ...
5. Schließlich verstößt es auch nicht - wie das  ...

Bearbeitung, zuletzt am 23.11.2024, durch: Johannes Rux, A. Tschentscher
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