BGer 1B_259/2007
 
BGer 1B_259/2007 vom 06.12.2007
Tribunale federale
{T 0/2}
1B_259/2007
Verfügung vom 6. Dezember 2007
I. öffentlich-rechtliche Abteilung
Besetzung
Bundesrichter Féraud, Präsident,
Gerichtsschreiber Pfäffli.
Parteien
X.________, Beschwerdeführer, vertreten
durch Rechtsanwalt Werner Lugauer,
gegen
Dominik Weiss, Gerichtspräsident am Kreisgericht Alttoggenburg-Wil, Weierstrasse 9, 9500 Wil, Beschwerdegegner.
Gegenstand
Ausstand,
Beschwerde gegen den Entscheid vom 8. Oktober 2007 des Kantonsgerichts St. Gallen, Kantonsgerichtspräsident.
In Erwägung:
dass X.________ mit Eingabe vom 13. November 2007 Beschwerde gegen den Entscheid des Kantonsgerichts St. Gallen vom 8. Oktober 2007 erhoben hat;
dass X.________ mit Schreiben vom 4. Dezember 2007 seine Beschwerde vom 13. November 2007 zurückgezogen hat;
dass das Beschwerdeverfahren somit als durch Beschwerderückzug erledigt abzuschreiben ist;
dass keine Kosten zu erheben sind;
verfügt der Präsident:
1.
Das Verfahren 1B_259/2007 wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.
2.
Es werden keine Kosten erhoben.
3.
Diese Verfügung wird den Parteien und dem Kantonsgericht St. Gallen, Kantonsgerichtspräsident, schriftlich mitgeteilt.
Lausanne, 6. Dezember 2007
Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Präsident: Der Gerichtsschreiber:
Féraud Pfäffli